Herzlich willkommen

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im Quartier Ergaten-Talbach
Storzenweiher
Fliederstrasse
Walzmühle
Kapelle Bruder Klaus

Statuten

des Quartiervereins Ergaten-Talbach Frauenfeld
gegründet am 29. Oktober 1904

  1. Unter dem Namen Quartierverein Ergaten-Talbach besteht ein am 29. Oktober 1904 gegründeter Verein, der die Wahrung und die Förderung der allgemeinen Interessen des Quartiers Ergaten-Talbach zum Zwecke hat.
  2. Mitglieder des Vereins können werden:
    a) alle Quartiereinwohner
    -    Einzelpersonen als Einzelmitglied
    -    Familien, Ehepaare oder Lebenspartner als Familienmitglieder.
    b) alle natürlichen oder juristischen Personen, die im Quartier Liegenschaften besitzen als Familien- oder Kollektivmitglied.
    c) alle natürlichen oder juristischen Personen, die im Quartier eine Betriebsstätte führen als Kollektivmitglied. Vereinsmitglieder, welche in Folge Wegzug das Quartier verlassen, können auf Wunsch Angehörige des Quartiervereins bleiben.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt:
    a) durch freiwilligen Austritt auf Ende des Kalenderjahres. Dieser ist dem Präsidenten schriftlich mitzuteilen.
    b) durch den Tod. Allfällig hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner bleiben Mitglied.
    c) durch Vorstandsbeschluss bei Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages trotz mehrmaligem Mahnen.
  4. Organe des Vereins sind:
    a) die Mitgliederversammlung
    b) der Vorstand, bestehend aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar, Kassier und 3 - 7 Beisitzern.
    c) zwei Rechnungsrevisoren
  5. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich im Früh- jahr statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden, oder wenn ein Fünftel der Mit- glieder dies verlangt. Beschlüsse werden mit dem absoluten Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Die Änderung der Statuten bedarf jedoch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Für die Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von zwei Drittel aller Mitglieder notwendig. Wahlen und Abstimmungen finden offen statt, sofern die Versammlung nichts anderes beschliesst..
  6. In die Kompetenzen der Mitgliederversammlung fallen:
    a) die Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren
    b) die Rechnungsabnahme
    c) die Änderung der Statuten
    d) die Festsetzung der Jahresbeiträge
    e) die Festsetzung des Beitrages an den in § 10 beschriebenen Fonds
    f) die Auflösung und Liquidation des Vereins
  7. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt vier Jahre. Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.
  8. Dem Vorstand obliegt die gesamte Geschäftsführung des Vereins, sowie die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Verkehr mit den Behörden. Präsident und Aktuar oder Kassier vertreten den Verein mit Kollektivunterschrift. Für dringende Fälle erhält der Vorstand einen jährlichen Kredit von Fr. 3000.-.
  9. Die Rechnungsrevisoren, die dem Vorstand nicht angehören, prüfen die Jahresrechnung und die Vermögenslage und erstellen zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
  10. Aus Spenden und Überschüssen von Vereinsaktivitäten kann ein Spezialfonds geäufnet werden. Dieser Fonds ist bestimmt für grössere Aufwendungen wie z.B. Projekte zur Verschönerung des Quartiers oder zur Förderung des gesellschaftlichen Lebens im Quartier. Ausnahmsweise können auch Defizite bei Gross- anlässen des Vereins aus diesem Fonds gedeckt werden. Über zweckgebundene Ausgaben darf der Vorstand bis zum Betrag von Fr. 5000.- jährlich entscheiden. In der  Regelbeschliesst die ordentliche Mitgliederversammlung über die Zu- weisung von Beiträgen an den Spezialfonds.
  11. Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen bei der Stadtkasse Frauenfeld deponiert. Bildet sich innert zehn Jahren kein neuer Verein mit gleichen oder ähnlichen Bestrebungen, so ist das Vermögen für einen gemeinnützigen Zweck im Interesse des Quartiers zu verwenden.


Diese Statuten sind von der Mitgliederversammlung vom 22. März 1996 in Kraft gesetzt worden. Sie ersetzen die Statuten vom 16. April 1970.

Frauenfeld, 22. März 1996

Der Präsident:                     Der Aktuar:

Werner Hügli                       Eberhard Schütze

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